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Compliance-Meldung (Interne Meldestelle von BIG direkt gesund)
Was bedeutet eigentlich 'Compliance'?

Unter dem Begriff 'Compliance' wird allgemein die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Regeln verstanden.

Am 02.07.2023 trat in Deutschland das 'Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)' in Kraft. Dieses soll hinweisgebende Personen dazu animieren, Missstände und Verstöße einfach und anonym zu melden. 

Die typischen Compliance-Sachverhalte, die im Kontext der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bzw. der Umlagekassen sowie in unserer Funktion als Arbeitgeber entstehen können, sind in § 2 (Sachlicher Anwendungsbereich) des HinSchG aufgelistet.

Sofern Sie also von einem Compliance-Sachverhalt - der die BIG direkt gesund unmittelbar betrifft - Kenntnis erlangen, können Sie diesen hier anonym melden. Das Compliance-Management von BIG direkt gesund wird Ihren Sachverhalt aufnehmen, diesen prüfen und ggf. weitere Schritte einleiten.

Wie möchten Sie Ihren Hinweis abgeben?

Sie bekommen in jedem Fall nach Abgabe Ihres Hinweises automatisch generierte Zugangsdaten angezeigt, um auf eventuelle Rückfragen zu antworten und den Fortschritt der Bearbeitung einzusehen.

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Philipp Kahlert

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