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Fehlverhalten im Gesundheitswesen →
Wie lautet die Definition des Begriffs 'Fehlverhalten im Gesundheitswesen'?

Der Gesetzgeber spricht von der rechtswidrigen oder zweckwidrigen Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Krankenkassen. Dabei ist 'Fehlverhalten' ein Sammelbegriff, unter den viele verschiedene Handlungen fallen.

Typische Fehlverhaltens-Sachverhalte:
  • Abrechnungsbetrug (z. B. Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, Doppelabrechnungen)
  • Missbrauch der Krankenversichertenkarte (eGK)
  • Urkundenfälschung / Unterschriftenfälschung (z. B. Fälschung und / oder Verkauf von Rezepten)
  • Rezeptbetrug (z. B. indem eine Empfangsbestätigung / Unterschrift vorab verlangt wird)
  • Erschleichen von Leistungen (z. B. Krankengeld, Verhinderungspflege oder Haushaltshilfe)
  • Abrechnung höherwertiger Leistungen als erbracht (z. B. Angabe überhöhter Wegstrecken bei Krankentransporten oder Hebammenleistungen)
  • Erbringung von Leistungen ohne ausreichende Qualifikation (z. B. bei Heilmitteln oder bei häuslicher Krankenpflege)
  • Unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern (z. B. zwischen Arzt und Sanitätshaus)

Die Beteiligten finden sich in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Hierzu zählen Leistungserbringer, Ärzte, Apotheken, Arbeitgeber und Versicherte.

Sofern Sie von einem Fehlverhaltens-Sachverhalt - der die BIG direkt gesund unmittelbar betrifft - Kenntnis erlangen, können Sie diesen hier melden. Das Fehlverhaltens-Management von BIG direkt gesund wird Ihren Hinweis aufnehmen, diesen prüfen und den Sachverhalt ggf. zur Anzeige bringen.
Compliance-Meldung (Interne Meldestelle von BIG direkt gesund) →
Was bedeutet eigentlich 'Compliance'?

Unter dem Begriff 'Compliance' wird allgemein die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Regeln verstanden.

Am 02.07.2023 trat in Deutschland das 'Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)' in Kraft. Dieses soll hinweisgebende Personen dazu animieren, Missstände und Verstöße einfach und anonym zu melden. 

Die typischen Compliance-Sachverhalte, die im Kontext der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bzw. der Umlagekassen sowie in unserer Funktion als Arbeitgeber entstehen können, sind in § 2 (Sachlicher Anwendungsbereich) des HinSchG aufgelistet.

Sofern Sie also von einem Compliance-Sachverhalt - der die BIG direkt gesund unmittelbar betrifft - Kenntnis erlangen, können Sie diesen hier anonym melden. Das Compliance-Management von BIG direkt gesund wird Ihren Sachverhalt aufnehmen, diesen prüfen und ggf. weitere Schritte einleiten.